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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden
und einem bzw. einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie aus bis
zu drei stimmberechtigten
Beisitzer*innen.
Darüber
hinaus werden bis zu drei nicht stimmberechtigte
Ersatzbeisitzer*innen gewählt, die als Gäste an den Sitzungen
des Vorstands teilnehmen.
Sie
rücken in der Reihenfolge ihrer Wahl als stimmberechtigte
Beisitzer*innen in den Vorstand nach, wenn während der
Wahlperiode Beisitzer*innen ausscheiden.
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Die
Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung in
geheimer
Abstimmung
gewählt
und müssen voll geschäftsfähig und ordentliche Mitglieder des
Vereins sein.
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Die
Mitgliederversammlung wählt die Vorsitzende bzw. den
Vorsitzenden, danach die stellvertretende bzw. den
stellvertretenden Vorsitzenden.
Die
Kandidierenden müssen jeweils mindestens die Hälfte der Stimmen
auf sich vereinigen;
wird
dieses Ergebnis nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt,
bei dem jeweils nur noch die beiden Kandidierenden mit den meisten
Stimmen aus dem ersten Wahlgang antreten.
Bei
Stimmengleichheit in diesem Wahlgang entscheidet das
Los.
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Die
Wahl der Beisitzer*innen erfolgt in einem Wahlgang.
Gewählt
sind diejenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
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Auf
gleiche Weise werden bis zu drei Ersatzbeisitzer*innen in einem
weiteren Wahlgang gewählt.
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Für
die Dauer der Wahlen beauftragt die Mitgliederversammlung eine
Person mit der Sitzungsleitung, die mit dem Ablauf der Wahlen
vertraut ist und selbst nicht zur Wahl steht.